Die Idee.
Prozessfinanzierung heißt: Wir tragen das Kostenrisiko Ihres Verfahrens, Sie bleiben Inhaber der Forderung. Ein Rechtsstreit wird planbar, unabhängig von Ihrer finanziellen Situation.
Vorteile auf einen Blick.
- Kein Prozesskostenrisiko, weder Anwalts- noch Gerichts- oder Gutachterkosten
- Spezialisierte Kooperationsanwälte, ausgewählt für Ihren Fall
- Sie behalten die Kontrolle über strategische Entscheidungen
- Im Erfolgsfall erhalten Sie den Großteil des Streiterlöses
Ablauf in drei Schritten.
Sie reichen den Fall ein, wir prüfen kostenlos Erfolgsaussichten und Verjährung. Bei Übernahme unterzeichnen wir den Finanzierungsvertrag, danach übernehmen wir das gesamte Verfahren.
Unterschied zur Sofortentschädigung.
Bei der Prozessfinanzierung bleiben Sie Inhaber Ihrer Forderung, tragen kein Kostenrisiko und erhalten den Großteil des Erlöses. Bei der Sofortentschädigung verkaufen Sie die Forderung an uns und erhalten sofort den vereinbarten Kaufbetrag.