Wann besteht ein Anspruch?
Die EU-Verordnung 261/2004 sichert Passagieren einen pauschalen Entschädigungsanspruch bei erheblicher Verspätung, Annullierung oder Überbuchung. Sie gilt für Flüge ab EU-Flughäfen und für EU-Airlines, die in die EU einfliegen.
- Verspätung am Zielort ab drei Stunden
- Annullierung ohne rechtzeitige Vorabinformation
- Nicht-Beförderung durch Überbuchung
- Verpasster Anschlussflug innerhalb einer Buchung
Wie hoch ist die Entschädigung?
Die Höhe richtet sich nach der Flugdistanz: bis 1.500 km € 250, bis 3.500 km € 400, darüber € 600 pro Passagier. Ansprüche sind bis zu drei Jahre rückwirkend geltend zu machen.
Wie läuft es ab?
Sie senden uns Buchungsbestätigung und Verspätungsnachweis. Wir prüfen den Anspruch, treten in Ihrem Namen an die Airline heran und führen bei Bedarf das Verfahren.
Was kostet es mich?
Nichts. Im Verlustfall keine Kosten, im Erfolgsfall behalten wir nur den vorab vereinbarten Anteil.