Wann besteht ein Anspruch?
Sobald ein erheblicher Mangel die Nutzung der Wohnung einschränkt – Feuchtigkeit, Schimmel, Heizungsausfall, dauerhafter Lärm – kann die Miete gemindert werden. Auch unzulässige Klauseln und überhöhte Betriebskosten sind angreifbar.
Wie hoch ist die Minderung?
Die Höhe richtet sich nach dem Ausmaß der Beeinträchtigung. Bei schweren Mängeln sind Minderungen von 20 – 100 % möglich; bereits gezahlte Beträge lassen sich rückwirkend zurückfordern.
Wie läuft es ab?
Sie senden uns Mietvertrag, Mängeldokumentation und bisherigen Schriftverkehr. Wir prüfen den Sachverhalt und führen im Bedarfsfall das Verfahren, ohne finanzielles Risiko für Sie.
Was kostet es mich?
Nichts. Kein Erfolg, kein Honorar – wir tragen die vollen Verfahrenskosten.