Wann ist die Mietkaution fällig?
Die Mietkaution muss spätestens nach Beendigung des Mietverhältnisses und Rückgabe der Wohnung an den Mieter zurückgezahlt werden. Der Vermieter darf nur belegte Schäden oder offene Mieten einbehalten.
Häufige unberechtigte Einbehaltungen
- Keine Rückzahlung trotz ordnungsgemäßer Übergabe
- Abzüge für "Schönheitsreparaturen", die der Mieter nicht zu tragen hat
- Fehlende Verzinsung der Kaution über die Mietdauer
- Pauschale Abzüge ohne Nachweis
- Zurückhaltung wegen angeblicher, nicht belegter Mängel
Wer kann zurückfordern?
Mieterinnen und Mieter, deren Kaution nach Mietende nicht oder nur unvollständig zurückgezahlt wurde – auch wenn der Mietvertrag bereits Jahre zurückliegt. Wir prüfen Verjährung und Beweislage.
Wie läuft es ab?
Sie senden uns Mietvertrag, Kautionsbeleg und die Korrespondenz mit dem Vermieter. Wir prüfen kostenlos, welche Ansprüche bestehen, und setzen sie durch.
- Kostenlose Erstprüfung Ihrer Kautionssituation
- Prüfung von Rückzahlungsfristen und Verzinsung
- Durchsetzung gegen den Vermieter über Kooperationsanwälte
- Kein Kostenrisiko für Sie
Was kostet es mich?
Nichts. Wir tragen alle Kosten des Verfahrens. Im Erfolgsfall erhalten wir einen vorab vereinbarten Anteil an der zurückgeholten Kaution.