Wann sind GIS-Gebühren unzulässig?
Die GIS Gebühr (Gebühren Info Service) wird in Österreich für den Empfang von Rundfunkprogrammen erhoben. Nicht jeder Haushalt ist jedoch tatsächlich empfangsberechtigt oder verpflichtet.
Häufige Fehler der GIS
- Gebühren trotz Nicht-Empfangsberechtigung (z. B. keine Empfangsgeräte)
- Doppelte Abrechnung im selben Haushalt
- Fehlende Berücksichtigung von Befreiungen (z. B. Sozialhilfeempfänger)
- Gebühren für Gewerberäume, die nicht der Rundfunknutzung dienen
- Nachzahlungsforderungen ohne ausreichende Beweislage
Wer kann zurückfordern?
Jede Person oder jeder Haushalt, die/der in den letzten Jahren GIS-Gebühren entrichtet hat, obwohl keine Empfangspflicht bestand oder eine Befreiung möglich war. Auch Erben können Ansprüche aus dem Nachlass geltend machen.
Wie läuft es ab?
Sie senden uns Ihre GIS-Bescheide, Kontoauszüge und Angaben zu Ihrer tatsächlichen Empfangssituation. Wir prüfen kostenlos, ob eine Rückforderung rechtlich durchsetzbar ist.
- Kostenlose Erstprüfung Ihrer GIS-Zahlungen
- Prüfung von Befreiungs- und Rückerstattungsgründen
- Durchsetzung über spezialisierte Kooperationsanwälte
- Sie tragen kein Kostenrisiko
Was kostet es mich?
Nichts. Wir finanzieren das Verfahren vollständig. Im Erfolgsfall erhalten wir einen vereinbarten Anteil an der Rückforderung, sonst fallen keine Kosten an.