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Leistungen / GIS Gebühren

GIS Gebühren zurückholen

Wenn Sie GIS-Gebühren gezahlt haben, obwohl Sie nicht empfangsberechtigt waren oder befreit waren, können Sie diese rückwirkend zurückfordern.

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Rückforderbar
Jahre
Kostenrisiko
€ 0
Honorar
Nur bei Erfolg

Wann sind GIS-Gebühren unzulässig?

Die GIS Gebühr (Gebühren Info Service) wird in Österreich für den Empfang von Rundfunkprogrammen erhoben. Nicht jeder Haushalt ist jedoch tatsächlich empfangsberechtigt oder verpflichtet.

Häufige Fehler der GIS

  • Gebühren trotz Nicht-Empfangsberechtigung (z. B. keine Empfangsgeräte)
  • Doppelte Abrechnung im selben Haushalt
  • Fehlende Berücksichtigung von Befreiungen (z. B. Sozialhilfeempfänger)
  • Gebühren für Gewerberäume, die nicht der Rundfunknutzung dienen
  • Nachzahlungsforderungen ohne ausreichende Beweislage

Wer kann zurückfordern?

Jede Person oder jeder Haushalt, die/der in den letzten Jahren GIS-Gebühren entrichtet hat, obwohl keine Empfangspflicht bestand oder eine Befreiung möglich war. Auch Erben können Ansprüche aus dem Nachlass geltend machen.

Wie läuft es ab?

Sie senden uns Ihre GIS-Bescheide, Kontoauszüge und Angaben zu Ihrer tatsächlichen Empfangssituation. Wir prüfen kostenlos, ob eine Rückforderung rechtlich durchsetzbar ist.

  • Kostenlose Erstprüfung Ihrer GIS-Zahlungen
  • Prüfung von Befreiungs- und Rückerstattungsgründen
  • Durchsetzung über spezialisierte Kooperationsanwälte
  • Sie tragen kein Kostenrisiko

Was kostet es mich?

Nichts. Wir finanzieren das Verfahren vollständig. Im Erfolgsfall erhalten wir einen vereinbarten Anteil an der Rückforderung, sonst fallen keine Kosten an.

GIS Gebühren kostenlos prüfen lassen.

Kostenfrei, vertraulich, ohne Verpflichtung.